| | Mit heutigem Datum hat der Vorstand des Vereins die Insolvenz am Amtsgericht Wuppertal beantragt.
Die Richtlinien unsres Vereins, in Verbindung mit denen unseres Verbandes (WflV) sehen dazu vor:
(Auszug aus der Jugendspielordnung des WflV:)
§ 16 Abs. 6
Scheiden Jugendabteilungen, die bisher am Pflichtspielbetrieb teilgenommen haben, aus Vereinen/Fußballabteilungen, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde, aus und gründen einen neuen Verein oder schließen sich einem anderen Verein an, kann der zuständige Landesverbandsjugendausschuss nach Anhörung des zuständigen Kreisjugendausschusses nach Beschluss feststellen, dass dem neu errichteten Verein bzw. dem anderen Verein die gleichen Rechte und Pflichten (Spielklassenzugehörigkeit) zustehen, wie sie dem Ursprungsverein für seine bisherige Jugendabteilung zugestanden haben.
Voraussetzung für die Feststellung durch den zuständigen Landesverbandsjugendausschuss ist,
a) dass hierfür aus sportlichen Gesichtspunkten (insbesondere aus Gründen der Erhaltung einer intakten Jugendabteilung) ein Bedürfnis gegeben ist.
b) dass die Jugendabteilung kein Verschulden an der Einleitung des Insolvenzverfahrens hat,
c) dass eine schriftliche Erklärung des Ursprungsvereins und des Insolvenzverwalters vorliegt, dass sie mit dem Ausscheiden der Jugendabteilung einverstanden sind,
d) dass der neue Verein unter Beachtung der Aufnahmebestimmungen des zuständigen Landesverbandes die Aufnahme als ordentliches Mitglied beantragt hat und seine weitere Teilnahme am Pflichtspielbetrieb gesichert ist.
Für die Junioren, die dem neuen Verein nicht angehören wollen und noch kein Spiel für ihn bestritten haben, gilt § 13 Abs. 5 entsprechend.
Auszug aus der Jugendsatzung des WFLV
Die Funktionalität der Jugendabteilung des 1.FC Union Solingen 1990 e.V bleibt uneingeschränkt bestehen; der Jugendausschuss beschloss in seiner heutigen Sitzung die Fortführung der Jugendeinheit des Vereins.
Alle notwendigen Schritte für den Erhalt der Jugendabteilung sind/ bzw. werden eingeleitet.
Alle Spieler, Trainer, Betreuer und Mitarbeiter der Jugendabteilung können somit planmäßig ihre Arbeit fortsetzen.
Über Veränderungen berichtet der Jugendausschuss rechtzeitig.
Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen bei unseren Spielern, Trainern, Betreuern, Sponsoren und allen ehrenamtlichen Helfern für die Unterstützung zur Fortführung unserer gemeinsamen Arbeit.
Kontakt:
| i. A. André Altmann |
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Sabine Ulrich- Lüdtke |
| komm. Jugendobmann |
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Jugendgeschäftsführerin |
| 1. FC Union Solingen 1990 e.V. |
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1. FC Union Solingen 1990 e.V. |
| Mobil: 0173 72 333 74 |
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Mobil: 0152 0394 77 54 |
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